Seit 19.01.2013 wird jeder neue Führerschein EU-einheitlich auf 15 Jahre befristet ausgestellt. Wer noch keinen Scheckkartenführerschein hat, kann den alten Führerschein im heurigen Jahr tauschen. Die bereits ausgestellten Scheckkartenführerscheine bleiben zumindest bis 2033 gültig.
Dies gilt auch für die alten "Lappen".